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   LG Hof, 18.01.2019 - 33 O 444/16   

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https://dejure.org/2019,63676
LG Hof, 18.01.2019 - 33 O 444/16 (https://dejure.org/2019,63676)
LG Hof, Entscheidung vom 18.01.2019 - 33 O 444/16 (https://dejure.org/2019,63676)
LG Hof, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 33 O 444/16 (https://dejure.org/2019,63676)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VVG § 78 Abs. 2, § 86; Rom-II Art. 15; ROM-I Art. 7; BGB § 426§ 840; ZPO § 128 Abs. 2, § 253, § 708 Nr. 11, § 711; StVG § 20; GVG § 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1
    Regressanspruch einer deutschen Haftpflichtversicherung -hälftiger Schadensausgleich entsprechend § 78 Abs. 2 VVG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.01.2016 - C-359/14

    ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG Hof, 18.01.2019 - 33 O 444/16
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.1.2016, C 359/14 und 475/14 bestimmten sich entsprechend Art. 15 der Rom-II-Verordnung nicht nur Grund und Umfang der Haftung, sondern auch deren Teile unter mehreren Parteien grundsätzlich am Recht des Unfallortes und somit in Deutschland.

    Da sich die Verpflichtung des Versicherers zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung des Versicherten gegenüber dem Geschädigten aus dem mit dem Versicherten geschlossenen Versicherungsvertrag ergibt, ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer der Zugmaschine die Ansprüche des Unfallgeschädigten gegen den Versicherer des Anhängers geltend machen kann, jedoch nach Art. Artikel 7 Rom I-VO aus dem auf den Versicherungsvertrag des Anhangers anzuwendenden nationalen Recht (EuGH, NJW 2016, 1005 (1007), somit im vorliegenden Fall nach tschechischen Recht.

  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Auszug aus LG Hof, 18.01.2019 - 33 O 444/16
    Die Haftpflichtversicherungen der Zugmaschine einerseits und des Anlegers andererseits begründen für das aus beiden Fahrzeugen gebildete Gespann eine Doppelversicherung im Sinne des § 78 des VVG, da eine Deckungsgleichheit des jeweiligen Versicherungsschutzes, den die Haftpflichtversicherungen von Zugmaschine und Anhanger gesetzlich zu bieten verpflichtet sind und den diese daher auch bieten, besteht (BGH NZV 2011, 128 f.).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07

    Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte

    Auszug aus LG Hof, 18.01.2019 - 33 O 444/16
    1.) In Betracht kommen Ansprüche der durch den Unfall geschädigten Dritten, die im Rahmen des §§ 86 VVG auf die Klägerin im Wege der Legalzession übergegangen sein könnten Unabhängig davon, ob im Innenverhältnis zwischen den Haltern von Zugmaschine und Auflieger des betroffenen Gespanns Ansprüche bestehen, kann nach zustimmungswürdiger höchstrichterliche Rechtsprechung der selbst haftpflichtige Schädiger seinen Regressanspruch gegen einen ihm zum Ausgleich verpflichteten Mitschädiger nicht im Wege des Direktanspruchs gegen dessen Haftpflichtversicherung geltend machen (BGHZ 177, 141 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 22.10.2019 - 5 U 40/19

    Deckungsumfang für tschechischen Schwertransporter

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 18.01.2019, Az. 33 O 444/16, aufgehoben und abgeändert wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.870,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 18.01.2017 zu bezahlen.

    Die zulässige Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Hof vom 18.01.2019, Az. 33 O 444/16, hat in vollem Umfang Erfolg.

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